Pflegebedürftigkeit feststellen lassen – eine sensible Aufgabe
“Ab wann ist man pflegebedürftig?” Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Selbstwahrnehmung und objektiver Bedarf können sich unterscheiden. Menschen mit altersbedingten Einschränkungen fällt es manchmal schwer, einen Pflegebedarf zu akzeptieren. Pflegegrad feststellen – Wir geben sachliche Informationen, die Betroffenen und Angehörigen helfen können.
So definiert der Gesetzgeber die Pflegebedürftigkeit
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das im Januar 2017 in Kraft getreten ist, geht man mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen ein. Lebenssituation sowie die jeweiligen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten werden berücksichtigt. Gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben Menschen mit
- körperlicher,
- geistiger,
- psychischer
Beeinträchtigung, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauert. Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der geistigen beziehungsweise der körperlichen Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich nicht ausschließlich auf ältere Menschen, sondern kann in jeder Lebensphase auftreten.
Feststellung des Pflegegrades als differenziertes Modell
Fünf Pflegegrade statt nur drei Pflegestufen – auch das zählt zu den Neuerungen, die das PSG II brachte. Von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die besonderen pflegerischen Aufwand benötigen, kann individuell eingestuft werden. Dafür werden bei der betroffenen Person die Leistungen zur Selbstständigkeit sowie die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen erfasst:
- Mobilität
- geistige und kommunikative Fähigkeit
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Diese Module fließen prozentual unterschiedlich gewichtet in ein Punktesystem ein. Je nach Pflegegrad fließen Leistungen der Pflegekasse.
Der Pflegegrad wurde bereits festgestellt?
Wir klären mit Ihnen, ob der Hausnotruf für Sie eine sinnvolle Unterstützung bietet. Diese Leistung wird nach Antragstellung bei der Krankenkasse in der Regel übernommen.
Stellen Sie direkt Ihren Antrag mit unserem Formular.
Das Pflegegutachten schafft Klarheit
Die betroffene Person selbst muss den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen. Sie sind als angehörige Person, ein Freund oder eine Nachbarin bevollmächtigt? Dann können sie das ebenfalls tun.
- Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag über ihre Krankenkasse bei der angegliederten Pflegekasse. Diese wiederum beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter.
- Privat Versicherte setzen sich mit ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung. Hier wird dann der Medizinische Dienst Medicproof beauftragt.
Die Gutachterin oder der Gutachter vereinbart einen Termin für die Begutachtung – je nachdem, wo die betroffene Person wohnt. Das kann in der eigenen Wohnung passieren, im betreuten Wohnen oder in der Pflegeeinrichtung. Dieser Termin wird nie ohne Ankündigung durchgeführt.
- Halten Sie relevante Unterlagen bereit wie Medikamentenplan, ärztliche Unterlagen oder Berichte von betreuenden Diensten.
- Sie als angehörige Person, Freundin, Freund oder Pflegekraft sollten unbedingt bei der Begutachtung dabei sein. Ihre Eindrücke runden das Bild ab.
Innerhalb von 25 Tagen, so die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist, erhalten Sie den Bescheid über die Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Der Hausnotruf: Eine Leistung ab Pflegegrad 1
Nehmen wir den ersten Gedanken unseres Beitrags auf: Es kann einen Unterschied geben zwischen dem persönlichen Gefühl der Pflegebedürftigkeit und der objektiven Einschätzung – besonders, wenn die Einschränkungen nicht gravierend, aber bereits deutlich sind. Sie als angehörige oder befreundete Person engagieren sich mit Aufmerksamkeit und Zeit. Doch was ist mit den Kosten für Hilfsmittel?
Spezielle Produkte für Körperpflege und Hygiene, komfortable Möbel und Hilfsmittel oder der nützliche Knopf für den Hausnotruf können schon ab Pflegegrad 1 aus Mitteln der Pflegekasse bezahlt werden. Eine Entlastung, für die sich niemand schämen muss und bald dankbar ist.
Finanzieren Sie den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad.
Wir beraten Sie dazu gerne.
Rufen Sie an unter 0391 / 7331330.